Während der Festivalvorbereitungszeit August bis November ist diese Dienstleistung nur eingeschränkt buchbar und es kann zu verlängerten Wartezeiten führen. Bei Fragen melde dich gerne via info@filmefuerdieerde.org
Unser Film-Kit (ab 350 CHF)
Öffentliche Filmvorführungen sind gebührenpflichtig und alle Urheberrechte müssen eingehalten werden. Mit unseren Film-Kit kannst du sicher sein, dass alle Rechte geklärt sind – und du sparst Zeit.
- Wir klären alle Urheberrechte ab und beschaffen die Filmvorführ- und SUISA-Rechte
- Wir senden dir das digitale Filmfile (MP4), die Vorführ-DVD oder BluRay
Das Film-Kit kostet mindestens CHF 350. Die Kosten sind abhängig vom Filmverleiher und den Anzahl Besucher:innen. In den Kosten enthalten sind:
- die Filmvorführlizenz (CHF 150 – 200)
- die SUISA-Gebühr (CHF 9)
- unserer Arbeitsaufwand (CHF 200 für Abklärungen, Korrespondenz, Einholen und Bereitstellen des Filmfiles)
Bitte Unbedingt Beachten
- Das Angebot gilt nur, wenn kein Eintritt verlangt wird (eine freiwillige Kollekte ist möglich)
- Für Vorführungen in Kinos können weitere Kosten anfallen
- Das Angebot ist bis zur Zusage der Vorführung durch den Filmrechteinhaber schwebend
- Bitte kontaktiere uns frühzeitig. Bis alles geklärt ist, dauert es ca. zwei Wochen
Häufige Fragen zum Film-Kit
Jeder Film hat pro Land oder Sprachregion einen oder mehrere Filmverleiher, welche die Vorführrechte besitzen.
In der Schweiz dürfen Filme im privaten Rahmen unter Verwandten oder engen Freunden und im Unterricht vor der Klasse lizenzfrei (d.h. ohne etwas an den/die Filminhaber:in zahlen zu müssen) vorgeführt werden.
Öffentliche Vorführungen sind gebührenpflichtig. Dies gilt auch dann, wenn kein Eintritt verlangt wird.
Soll ein Film aufgeführt werden, müssen diese Rechteinhaber gefunden und eine Lizenz angefordert werden. Die Kosten sind sehr unterschiedlich (pauschal, pro Person CHF 3-5).
Zudem muss der SUISA pro Vorführtag 9 CHF Lizenzgebühr für die im Film enthaltene Filmmusik beglichen werden.
Filme für die Erde übernimmt keinerlei rechtliche Verantwortung, wenn du einen Film selbst aufführst.
Das Urheberrecht im Schweizerischen Bundesgesetz kannst du hier nachlesen.
Sobald du für die Filmvorführung Eintritt verlangst, ändert sich bei den meisten Filmrechte-Inhabern die Abrechnungsmodalität. Statt einem Fixpreis pro Person oder Event wird dann prozentual gerechnet. Z.B. kann der Filmrechte-Inhaber 40% aller Einnahmen und eine sauber geführte Einnahmebuchführung verlangen.
Eine freiwillige Kollekte ist jedoch möglich. Du kannst mit CHF 3 – 5 Kollekte pro Besucher:in rechnen.
Erfahrungsgemäss hilft es, den Besucher:innen zu kommunizieren, welcher Kollektenbetrag pro Person nötig ist, damit der Event bezahlt werden kann.
Alle Vorführungen ausserhalb des privaten Rahmens gelten als öffentlich. Öffentliche Vorführungen sind gebührenpflichtig. Dies gilt auch dann, wenn kein Eintritt verlangt wird.
Das Urheberrechtsgesetz kannst du hier nachlesen.
Vorführungen für Bildungszwecke im Rahmen des Unterrichts vor der Klasse sind nach schweizerischem Urheberrecht von der Lizenz befreit.
Wird aber z.B. in der Schulaula für mehrere Klassen und andere Besucher aufgeführt, ist die Vorführung als öffentlich zu betrachten. Es werden dann also Film- und SUISA-Gebühren fällig.
In Deutschland ist in beiden Fällen eine sogenannte Ö-Lizenz zu kaufen, die meist zusammen mit einer speziellen DVD-Version für Schulen verkauft wird.
Wir empfehlen dir unsere Film-Mediathek zu besuchen. Dort findest du zu vielen Themen passende Filme und alle relevanten Infos zur Verfügbarkeit, Trailer, Clips etc.. Darüber hinaus kannst du dich von unseren Festival-Nominationen inspirieren lassen. Das sind die Filme, die wir jeweils am Festival zeigen und qualitativ auf allen Ebenen überzeugen.
Wenn du den Film gerne vorher anschauen möchtest, gibt es unterschiedliche Anbieter, welche die Filme als Video on Demand zur Verfügung stellen. Zudem haben wir einige Filme, die du kostenlos anschauen kannst.